Details aus Studie: Vor allem Frauen und Junge sind für Annahme.

Die Umsetzung der Arbeitszeitregelung darf keines Falls ins Stocken geraten. Daher soll sie ohne Einbindung der FunktionärInnen der Ärztekammer stattfinden,

erklärte am Freitag, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB), Christian Meidlinger.

Die Ärztekammer wäre gut beraten, auf ihre eigene Umfrage zu hören,

sagte Meidlinger. Laut Ärztebefragung durch die IFES ist eine relative Mehrheit (49 Prozent) für die Annahme der neuen Arbeitszeitregelungen für Spitalsärzte im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV).

Besonders hoch ist die Zustimmung bei Frauen (53 Prozent) dienstjüngeren KAV-Beschäftigten (51 Prozent) und KollegInnen in Turnusausbildung (52 Prozent).

Gutes Verhandlungsergebnis

Die Verhandlungserfolge von GdG-KMSfB und Ärztekammer brauchen sich nicht zu verstecken. Das gemeinsam mit VertreterInnen der Ärztekammer erarbeitete Forderungspaket könnte zu 95% umgesetzt werden.

Selbst bei den Nachverhandlungen konnten noch deutliche Verbesserungen erreicht werden,

betonte Meidlinger. KollegInnen, die persönlich entscheiden in der Zeit von Jänner bis Juni 2015 vom Opt-Out Gebrauch zu machen, bekommen die Mehrstunden finanziell abgegolten. Weiters wurde zur Frage der eventuellen Streichung von Nachtdiensten und damit verbundenen Dienstposten­reduzierungen vereinbart, die betroffenen MedizinerInnen vor Ort mittels Monitoringgruppen einzubinden. Diese sollen auch dezentral den Fortschritt der Begleitmaßnahmen evaluieren.

Ärztekammer ist aufgefordert, objektiv zu informieren

Nur gemeinsam können wir das Gesundheitssystem im Interesse der PatientInnen und der Bediensteten weiter entwickeln. Voraussetzung ist allerdings, dass die VertreterInnen der Ärztekammer die ÄrztInnen objektiv informieren,

sagte Meidlinger. Und stellte klar:

Während die Ärztekammer ihre Augen vor der Realität verschließt, bleiben die PersonalvertreterInnen in den Spitälern und die Dienststellenvorsitzenden mit ihren Teams jetzt erst recht verlässliche Partner und Interessensvertreter für die Kolleginnen und Kollegen des KAV.

Auch zu der Forderung der Ärztekammer nach einer monetären Besserstellung von Nachtdiensten nahm der GdG-KMSfB-Vorsitzende Stellung:

Hier wird außer Acht gelassen, dass ein geleisteter Nachtdienst eines Facharztes ab dem In-Kraft-Treten der neuen Besoldung zusätzlich einen Wert von 135 bis 167 Euro hat.

Durch das Abziehen der Feiertage von der Sollarbeitszeit ergibt sich im neuen Arbeitszeitmodell auch hier eine deutliche Einkommenserhöhung bei geringerer monatlicher Arbeitszeit.

Jeder Feiertag, der auf einen Werktag von Montag bis Freitag fällt, hat für Fachärzte einen Mehrwert von 240 bis 367 Euro,

rechnete Meidlinger vor. Die höchstmögliche Anzahl von Nachtdiensten bleibt aufrecht, im Durchrechnungszeitraum ist die Hälfte der Wochenenden freizuhalten.

Offene Forderungen rasch abarbeiten!

Weitere offene Fragen sind dringend zu besprechen. Aber durch die Blockade der Ärztekammer ist das Abarbeiten offener Forderungspunkte erschwert,

sagte Meidlinger. Die Bezahlung für Ärzte in Ausbildung konnte noch positiv erledigt werden. Aber wie es mit der Entwicklung des neuen Gehaltsschemas für StationsärztInnen oder mit der Forderung nach Verbesserungen der Besoldung für PrimarärztInnen (vor allem jüngere oder jene ohne Sonderklassemöglichkeit) und DirektorInnen weitergehen soll, ist völlig unklar.

Wenn sich nicht schnell etwas bewegt, droht auch hier eine Blockade. Die Ärztekammer sollte nicht vergessen, was sie ihren Mitgliedern schuldig ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens verdienen sich nicht nur respektvollen Umgang durch die Dienstgeberin, sondern auch die bestmögliche Vertretung ihrer Interessen durch die dafür geschaffenen Institutionen,

schloss Meidlinger.

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