Sexuelle Belästigung
Was ist sexuelle Belästigung?
Was tun bei sexueller Belästigung?
Weiterführende Links
Was ist sexuelle Belästigung?
Neben dem Mobbing gibt es noch andere Arten von Belästigungen, Einflussnahme oder Schikanen, denen die ArbeitnehmerInnen ausgesetzt sind. Eine davon ist die Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Diese kann sich in vielfältiger, meist nicht beachteter Form abspielen. Es beginnt mit unerwünschten Komplimenten, das Aufhängen von einschlägigen Kalendern und Bildern, Nennenung mit einem abwertenden Kosenamen, „Herrenwitzen“ in lockerer Runde, abschätzigen Blicken auf das Objekt seiner Begierde über unerwünschte Einladungen, „doch mal was zu unternehmen“ bis hin zur tatsächlichen körperlichen Bedrängnis, der die Belästigten ausgesetzt sind. Oftmals versuchen KollegInnen damit, das Gegenüber klein zu machen, es für sich und andere herabzusetzen oder zu einem Objekt zu reduzieren, manchmal nutzen Dienstvorgesetzte auch ihre Position dazu aus, ihre diesbezüglichen Wünsche durchzusetzen. Eine Studie des Forschungsnetzwerkes setzt sich mit den verschiedenen Formen der sexuellen Belästigung, mit Betroffenen und Tätern auseinander, du kannst sie hier nachlesen.
Was tun bei sexueller Belästigung?
Zunächst einmal muss man sich klar machen, dass sexuelle Belästigung nicht nur die häufigste Art von Diskriminierung ist, sondern auch – und ausschließlich – vom Belästiger/der Belästigerin ausgeht, und mensch selber daran keine Schuld hat. Weder durch Gesten, Kleidung, Sprache oder Aussehen, all dies gibt NIEMANDEM das Recht, einem in ungwünschter Weise zu nahe zu treten oder die Würde zu nehmen.
Daneben ist es wichtig, sich jemandem anzuvertrauen. Ein Gespräch mit einer Kollegin hilft meist, das Erlebte zu verarbeiten und sich klarzumachen, was mit einem gemacht wird. Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt und steht unter Strafe. Weiters ist es wichtig, dem Belästiger/der Belästigerin deutlich und klar zu sagen, dass sein/ihr Verhalten unerwünscht ist. Notfalls auch vor den KollegInnen, damit diese mitbekommen, was passiert und dass du das nicht möchtest. Nachahmungstäter können so schon im Vorfeld abgeschreckt werden, „es bei der auch mal zu versuchen“. Ist deine Ablehnung einmal klar ausgesprochen worden, kann sie auch nicht ignoriert werden – weder von dir selbst noch vom Täter. In weiterer Folge, wenn die Belästigungen trotzdem nicht aufhören, empfiehlt es sich, wie beim Mobbing eine Art Gedächtnisprotokoll anzufertigen, um die begangenen Belästigungen festzuhalten. Du wirst nach einer Weile nicht mehr genau wissen, wann was genau passiert ist – und dies wird vom Täter dann ausgenutzt werden.
Das Wichtigste ist, sich Beweise und Verbündete zu suchen. Geh zu deiner/m Geleichbehandlungsbeauftragten oder Personalvertreter. Diese Menschen werden dein Anliegen ernst nehmen. Und sie sind – wohl das Wichtigste für dich – an ihre Verschwiegenheitspflicht gebunden. Du bestimmst, wer was wann erfährt. Bei der Stadt Wien gibt es eine Gleichbehandlungsbeauftragte, die dich unterstützen. Daneben gibt es auch noch Kontaktfrauen, die dir beratend zur Seite stehen, wenn du noch nicht genau definieren kannst, ob es sich bereits um sexuelle Belästigung handelt oder wenn du Fragen hast. Auch sie sind an ihre Verschwiegenheitspflicht gebunden. Du kannst dich hier an sie wenden.
Wird eine sexuelle Belästigung festgestellt, so kannst du vom Belästiger/der Belästigerin auch Schadenersatz fordern. Auch bei diesem Schritt helfen die oben beschriebenen Personen. Wichtig: Schadenersatz kann innerhalb von 3 Jahren nach dem Vorfall erhoben werden, wenn der Dienstgeber es schuldhaft unterlässt, etwas dagegen zu unternehmen. Die Stadt Wien hat einen diesbezüglichen Folder herausgegeben, der Betroffenen hilft, ihre Situation zu bewerten, damit umzugehen und die notwendigen Schritte zu setzen. Zu Bestellen (von dir oder der/dem beigezogenen Personalvertreter/Personalvertreterin) hier.
Ein weiterer Schritt außerhalb der Stadt Wien kann dich zur Gleichbehandlungsanwaltschaft führen, die dich ebenfalls gerne berät und auf deinem Weg zu deinem Recht begleitet. Sie wird vom Bundeskanzleramt betrieben, du findest sie hier.
Weiterführende Links:
Wenn du noch mehr Informationen zum Thema möchtest, kannst du hier noch weiter nachlesen:
https://awblog.at/sexuelle-belaestigung-ein-tabu-ueber-das-gesprochen-werden-muss/
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsklima/Sexuelle_Belaestigung.html