Als langgediente Sozialarbeiterin des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe musste ich beobachten, dass die Verweildauer der KollegInnen, die hier tätig sind, immer noch kürzer wird. Es gibt somit einen großen Wechsel der SozialarbeiterInnen und damit einhergehend ein ständiges Einschulen und Fallübergeben.
Aus meiner Sicht gibt es zwei Gründe für das schnelle Verlassen des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe: Einerseits die hohe Belastung, die mit der Arbeit einhergeht: das ständige Einfordern der Kooperation der betroffenen Familien – und schließlich, wenn die Gefährdung zu groß wird, bleibt nur die Herausnahme der Kinder aus den Familien. Damit einhergehend ergeben sich traumatische Situationen für die Kinder, aber auch für uns SozialarbeiterInnen entstehen dadurch gefährdenden Situationen: Einschüchterungsversuche der Obsorgeträger, Bedrohungen, Beschimpfungen, tätliche Übergriff etc.
Ein weiterer Grund, weshalb die SozialarbeiterInnen nicht lange im Amt für Kinder- und Jugendhilfe verbleiben, ist der Lohn. So verdienen die KollegInnen, die bei den Bezirkshauptmannschaften in Tirol zu arbeiten beginnen, aufgrund eines offenbar neuen Gehaltsschemas um über 400 € mehr, als die SozialarbeiterInnen des Stadtmagistrats. Das ständige Kommen und Gehen der SozialarbeiterInnen kann natürlich dazu führen, dass wichtige Informationen verloren gehen bzw. eine gefährdende Situation nicht rechtzeitig abgewendet werden kann. Auch kann so keine Beziehungsarbeit entstehen, die die Basis für jegliche Kooperation ist.
Um die Lohnsituation der SozialarbeiterInnen zu verbessern wurde ein Antrag auf eine Gefahrenzulage gestellt. Sie wurde abgelehnt.