Aufgrund vermehrter Anfragen nochmals zur Info.

Sowohl PädagogInnen, LeiterInnen als auch AssistentInnen dürfen derzeit bis zu 24 Überstunden von einem Monat ins nächste mitnehmen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Überstunden finanziell abgelten zu lassen und nicht nur in Form von Freizeit zu konsumieren. „Ausbezahlte“ Überstunden werden für die Pension angerechnet.

Durch die neue Urlaubregelung (freie Wahl im gesamten Jahr) ist das Ansparen von Überstunden für die Weihnachtszeit unnötig geworden und entfällt somit auch heuer.

Kindergarten-Info Oktober
Dienstrechts-Novelle 2015

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