Akutzuschaltung als Unterstützung für das Personal in den Krisenzentren gefordert.

Die Personalvertretung forderte, hinsichtlich der Überfüllungskrise in den Krisenzentren, von der Dienstgeberin u.a. eine Akutzuschaltung als Unterstützung für das Personal in den Krisenzentren – ab elf Kindern und Jugendlichen im Stand. Hilfe innerhalb der Region wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in begrenztem Ausmaß zum Belastungsausgleich bereits geleistet. Bei Problemen von größerem Ausmaß dachten wir selbstverständlich an Hilfe von außen und nicht an vermehrte Hilfe aus der eigenen Region.

Problematische Aspekte

  • Wenn Springerinnen und Springer zum Einsatz kommen, dann lässt sich das mit deren Funktion argumentieren.
  • Verbundpädagoginnen und Verbundpädagogen hingegen sind grundsätzlich nicht für das Einspringen außerhalb des WG-Verbundes vorgesehen.
  • Unberücksichtigt bleibt ferner, dass diese Dienste (kurzfristig) aus den WGs abgezogen werden müssen. Damit trifft diese Maßnahme am Ende der Kette das WG-Personal.
  • Schließlich sehen wir nicht ein, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon wieder Überstunden zur Bewältigung einer System-Krise leisten sollen.

Solidarität, aber nicht ausnutzen lassen

Wir als KIV/UG appellieren daher in diesem Zusammenhang nicht „an die Solidarität der Kolleginnen und Kollegen“, wie in einer allgemeinen Aussendung der Personalvertretung zu lesen steht. Gegenseitige Unterstützung ist für die meisten ohnehin gelebte Praxis.

Zu oft wurde jedoch von der Dienstgeberin die Loyalität und Solidarität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander dazu benutzt, Krisen zu bewältigen. Es ist nicht solidarisch, wenn ihr bei einer Hilfestellung eure eigenen Grenzen überschreitet, euch für die Kinder, das Team oder die Dienstgeberin aufopfert und dabei eine Erkrankung riskiert.

Die Verantwortung tragen DIenstgeberin und Politik

Es ist uns als KIV/UG-Team ein ganz großes Anliegen darauf hinzuweisen, dass die Verantwortung für das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen bei der Dienstgeberin und der Wiener Stadtregierung liegt. Auf dieser Ebene besteht die Möglichkeit für passende Rahmenbedingungen zu sorgen. Die einzelne Mitarbeiterin oder der einzelne Mitarbeiter ist – bei allem Mitgefühl, bei aller Menschlichkeit – nicht für die Rettung der Krisenzentren oder der dort versorgten Kinder und Jugendlichen verantwortlich.

Forderungen der KIV/UG

Die KIV/UG fordert daher von der Dienstgeberin, die Akutzuschaltungen nicht weiter auf dem Rücken des Personals abzudecken, sondern ehebaldig für andere Lösungen zu sorgen und im Prozess der Organisationsentwicklung klar zu bekennen, dass gegenwärtig und künftig viel mehr Ressourcen zur Bewältigung des Arbeitsauftrags benötigt werden!

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