Aus Anlass des Internationalen Frauentages.

Fakt:

Aufbauend auf die Erfahrungen mit dem „Förderungsprogramm für Frauen im Bundesdienst“ ließ Frauenministerin Dohnal ein Bundes- Gleichbehandlungsgesetz ausarbeiten, das 1993 in Kraft trat. Dabei handelt es sich um das erste Gesetz, das Frauen und Männer sprachlich gleich behandelt. Das im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot entspricht jenem, das für die Privatwirtschaft Geltung hat. Es besagt, dass aufgrund seines Geschlechts niemand im Bundesdienst mittelbar oder unmittelbar benachteiligt werden darf. Im Unterschied zum Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft enthält das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht nur ein Gleichbehandlungs-, sondern auch ein Frauenförderungsgebot. Zu diesem Zweck sind für die einzelnen Ressorts Frauenförderpläne zu erstellen.

Entsprechend den Vorgaben des Bundes-Gleichbehandlungsgesetz beschlossen in der Folge alle Bundesländer (außer Vorarlberg) Landes-Gleichbehandlungsgesetze.

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