Gesundes und stressfreies Gleiten in die Pension bei wertschätzender Wissensübergabe an die nächste MitarbeiterInnengeneration.
An die künftige Gestaltung von Arbeitszeit werden hohe Ansprüche gestellt. Um all diese Anforderungen in ein reibungslos funktionierendes System zu integrieren, sind durchdachte und nachhaltige Arbeitszeitmodelle gefragt.
Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen und die privaten Interessen und Anforderungen an die Lebensgestaltung mit den beruflichen Erfordernissen verbinden. Insbesondere die Erhaltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit älter werdender ArbeitnehmerInnen müssen zu zentralen gesellschaftlichen und betrieblichen Themen werden. Dabei ist es nicht damit getan, die Dauer der aktuellen Berufsfähigkeit zu verlängern, es ist vielmehr ein grundsätzlich neues Denken für eine andere berufliche Lebens- und Arbeitslaufbahn erforderlich.
Altersteilzeit soll älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand/Pension ermöglichen und gleichzeitig Anreize schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen.
Zwei Varianten der Altersteilzeit sollen bei der Stadt Wien für alle MitarbeiterInnen möglich sein:
- Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduzieren die MitarbeiterInnen über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit die Arbeitszeit auf die Hälfte der ursprünglichen Arbeitszeit.
- Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt.
In der ersten, sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, werden die ArbeitnehmerInnen von der Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit.
Die Rahmenbedingungen sollen analog zur Privatwirtschaft übernommen werden.
- Dabei wird die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent verringert, aber ausbezahlt werden weiterhin bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens.
- Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden von der Dienstgeberin in der bisherigen Höhe weiter bezahlt, d.h. keine dieser Ansprüche geht verloren.
- Die Verringerung der Arbeitszeit hat auf die Höhe der Abfertigung keine Auswirkungen.