Altersteilzeit … ja wir können auch … können wir auch?

„Mit der Altersteilzeit können ältere Bedienstete ihre Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt verringern. Einen Teil des Einkommensverlustes durch die Verringerung der Arbeitszeit gleicht die Stadt Wien als Dienstgeberin aus. Anträge auf Altersteilzeit sind ab 1. Jänner 2022 möglich. (…) Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht. Altersteilzeit ist nur möglich, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.
Ob wichtige dienstliche Interessen vorliegen, entscheidet Ihre Dienststelle.“ [1]

Ja, sie ist da! Endlich! Sie wird gut präsentiert und ist informativ aufbereitet. Und doch herrscht viel Unklarheit. Wie sieht denn das konkret an der Dienststelle aus? Wie funktioniert dies im Detail? Es gibt so viele unterschiedliche Dienststellen, die alle verschiedene Rahmenbedingungen haben. Leider hat man sich im Vorfeld offensichtlich zu wenig Gedanken gemacht, wie die Altersteilzeit umgesetzt werden kann, welches Modell mit welchem Arbeitskonzept kompatibel ist und welche Auswirkungen die Reduktion der Arbeitszeit auf die Teams und das Arbeitsvolumen hat.

Es gibt noch keine gelebte Praxis, der (Finanzierungs-)Bedarf wird vermutlich steigen, wenn die Belastungen und die Alterspyramide der ca. 13.000 Mitarbeiter:innen der Stadt Wien, die in den nächsten Jahren rein rechnerisch die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersteilzeit erfüllen [2], berücksichtigt werden. Wie kreativ wird unser System sein? Und wer wird diese Kann-Entscheidungen treffen?

WICHTIG: Die Anträge müssen gestellt werden! Bitte lasst euch nicht schon im Vorfeld abschrecken, weil jemand behauptet, das gehe nicht. Auch seid nicht Ihr verpflichtet eine zweite Person zu suchen, die ebenso in Altersteilzeit gehen will. Gerne sind wir als Personalvertretung bereit, hierbei Starthilfe zu leisten und Anfragen aus verschiedenen Regionen zu verknüpfen, sofern wir davon erfahren.

Nur wenn wir Anträge haben, können diese bearbeitet, gezählt und evtl. Begründungen für Ablehnungen beeinsprucht werden. Die Umsetzung ist unklar, das Stellen des Antrages ist klar! Es gibt verschiedene rechtliche Grundlagen für alle drei Bedienstetenformen [3] und viele Fragen werden
im FAQ der MA2 [4] beantworten.

Jedenfalls wichtig zu wissen ist, dass während der Altersteilzeit Mehrdienstleistungen, Nebenbeschäftigungen, Karenzurlaube und Freijahre/Freiquartale unzulässig sind. Die Altersteilzeit wirkt sich nicht negativ auf die Pension aus. Auch der Abfertigungsanspruch bleibt auf Basis der Arbeitszeit
vor Herabsetzung der Arbeitszeit gewahrt.

Links:

[1] Informationen zur Altersteilzeit – MA2 (Intranet, Login erforderlich)
[2] KIV Magazin 03/2021
[3] Altersteilzeit Grundlagen – MA2 (Intranet, Login erforderlich)
[4] Altersteilzeit FAQ – MA 2 (Intranet, Login erforderlich)

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