Besoldung neu ab 1.1.2018

Wie alles begann:
Im November 2012 wurde eine sozialpartnerschaftliche Arbeitsgruppe zur „Besoldung Neu“ in der Stadt Wien ins Leben gerufen. GewerkschaftsvertreterInnen der Mehrheitsfraktion und DienstgeberinvertreterInnen kamen zum Beschluss, dass vierzig Jahre „Altes Besoldungssystem“ genug sind und ein Neues her muss.
Dieses neue System wird für alle neu in den Dienst der Stadt Wien eintretenden MitarbeiterInnen ab 1.1.2018 Gültigkeit haben. Das in Wien zur Anwendung kommende System bewertet Funktionen im Betrieb aufgrund ihrer Anforderungen. ­Dieses in der Privatwirtschaft weit verbreitete Stellenbewertungsverfahren setzen mittlerweile der Bund, sowie etliche Bundesländer, aber auch beispielsweise der Fond Soziales Wien ein.

Die „Rechte“ der Altbediensteten müssen erhalten bleiben!

Durch das neue Besoldungsmodell wird eine fixe Anzahl an Funktionslaufbahnen in der Gemeinde Wien geschaffen.
Mit dieser funktionsorientierten Entlohnung soll eine Neuverteilung der Lebensverdienstsumme in Form höherer Einstiegsgehälter, eines flacheren Gehaltsverlaufs und einer erhöhten Mobilität und Durchlässigkeit erreicht werden. Geplant sind bei der Stadt Wien fünf Einreihungspläne, welche sich zwischen € 1.671,- und € 16.000,- bewegen werden.
Das Umsetzen des Modells soll in der Theorie die gleiche Bezahlung für Beamte und Vertragsbedienstete bei gleicher Tätigkeit bewirken. Außerdem soll es ein Abgehen vom Ausbildungsprinzip, eine verwendungsorientierte Einstufung und ein sofortiges Auswirken der neuen Funktion auf die jeweilige Einstufung mit sich bringen. Anzumerken ist, dass nur noch jene MitarbeiterInnen pragmatisiert werden, wo es eine zwingende gesetzliche Grundlage gibt (z.B. Verwaltungsgericht Wien).
Nach der Reform wird – wenn die Erwartungen zutreffen – das Entlohnungssystem für „ALLE“ einfacher, transparenter und finanziell langfristig planbar werden. Dies entsteht vor allem durch eine Umverteilung der ¬Lebensverdienstsumme der MitarbeiterInnen (höhere Einstiegsgehälter aber geringere Endbezüge, weniger Vorrückungen und eine flachere Gehaltskurve), der Abschaffung des derzeitigen „Zulagendschungels“ und dafür sogenannte „all-in-Gehälter“ ohne Beförderungssprünge. Eine Annahme der Dienstgeberin ist dabei, dass sich Leistungsanreize insbesondere aus der Durchlässigkeit des ¬Systems ergeben, da es Karrieren auch ohne zusätzliche schulische bzw. universitäre Höherqualifikation ermöglicht.

Auch die KollegInnen von morgen wollen gut vertreten sein

Worauf die Personalvertretung und Gewerkschaft im Zuge der Umstellung besonderes Augenmerk legen müssen, da auch die Dienstordnung und die Vertragsbedienstetenordnung novelliert werden:
Die erworbenen, über sozialpartnerschaftliche Verhandlungen, gelebten „Rechte“ der Altbediensteten müssen erhalten bleiben. So zum Beispiel die zusätzlichen Urlaubstage für PädagogInnen, genereller Anspruch des Erholungsurlaubes, Fortbildungsmöglichkeiten in der Dienstzeit, Aktion „verbilligtes Mittagsessen“, §9 bei schwerer Erkrankung eines/einer MitarbeiterIn vor Pensionsantrittsalter, Karenzierung ohne Angaben von Gründen im Höchstausmaß von 10 Jahren,…
Es wird nach Einführung des neuen Besoldungssystems immer wieder Gesprächs- und Arbeitstreffen zwischen Dienstgeberin und Gewerkschaft geben, welche sich mit den laufend notwendigen Anpassungen und Verbesserungen befassen werden.

Jedenfalls gilt: Die MitarbeiterInnen von morgen haben dieselben qualitätsvollen Vertretungsansprüche seitens der Personalvertretung und (bei Mitgliedschaft) von der Gewerkschaft

Download: KIV Magazin September 2017

Illustration: www.freepik.com

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