für alle Bediensteten auch für Beamt*innen

  • 1.1.2022 – früheste Antragsstellung
  • Antrag frühestens 5 Jahre vor Erreichen des
    Regelpensionsalters
  • Antragsfrist grundsätzlich 3 Monate vor Beginn
  • Zwischen 40% und 60% Stundenreduktion,
    keine Blockvariante
  • Längstens 5 Jahre
  • Vollzeit in den letzten 12 Monaten vor Beginn der
    Altersteilzeit oder um nicht mehr als 40% reduziert
  • Lohnausgleich beträgt 50% der entstandenen Lohnlücke
    (bis zur ASVG Höchstbemessungsgrundlage)
  • Abfertigungsanspruch bleibt auf Basis von vor der
    Herabsetzung der Arbeitszeit erhalten
  • Kein Rechtsanspruch
  • Während der Altersteilzeit sind Mehrdienstleistungen,
    Nebenbeschäftigungen, Karenzurlaube und Freijahre/
    Freiquartale nicht erlaubt

Die exakten Bestimmungen im Wortlaut finden sie für Beamtinnen im § 29a DO 1994, für vertragliche Bedienstete die vor
2018 zur Stadt gekommen sind im §12a VBO 1995 und für vertragliche Mitarbeiterinnen die ab 2018 neu zur Stadt gekommen
sind bzw. jene Personen die eine Optierung in das Wiener Bedienstetengesetz vorhaben, im §59a W-BedG.
Nicht zuletzt wegen der Anhebung des Regelpensionsalters auf
65 Jahre, der Höhe der Abschläge bei vorzeitigem Pensions-/
Ruhestandsantritt und dem Auslaufen von Übergangsbestimmungen ist die Anzahl der im Dienst befindlichen KollegInnen
über 55 Jahre gestiegen und wird auch noch weiter steigen.
Aus dem Personalbericht 2019 der Stadt Wien können folgenden
Zahlen entnommen werden. Vergleicht man das Jahr 2019 mit
dem Jahr 2009 so hat sich die Anzahl der aktiven Personen zwischen dem 60 und 65 Lebensjahr von rund 800 auf über 3.000
vervielfacht. Bei der Altersgruppe von 55 bis 59 Jahren stieg die
Anzahl der Beschäftigten von rund 6.000 auf über 10.000.

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