Viele Arbeitnehmer*innen sehen die Möglichkeiten der Digitalisierung in Bezug auf Arbeitsort und Arbeitszeit als großen Pluspunkt. Sie versprechen sich davon mehr Autonomie und Selbstbestimmung und erhoffen sich eine bessere Work-Life-Balance, z. B. durch die Arbeit im Homeoffice. Gerade für Erwerbstätige mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen kann das wünschenswert sein und auch einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit für Frauen bieten.

Doch leider gibt es auch große Nachteile dieser flexibleren Arbeitsformen, die die Digitalisierung ermöglicht. Diese Nachteile sind in der betrieblichen Praxis bestens bekannt und auch durch die Forschung gut belegt. Sie umfassen die um sich greifende „Verfügbarkeitskultur“, in der Arbeitnehmer*innen durch digitale Medien grenzenlos und ständig erreichbar sein müssen. Gefühlt gibt es keine oder zu wenig Pausen von der rund um die Uhr digitalisierten Welt. Weiters neigen gerade Hochqualifizierte in flexiblen Arbeitsverhältnissen zur „interessierten Selbstausbeutung“, arbeiten also von daheim länger und intensiver, als sie das vielleicht im Büro gemacht hätten. Das geht mit einer erhöhten psychischen Belastung einher

Digitalisierung: Die Aufgaben der Gewerkschaften

Die Digitalisierung ist Normalität geworden, damit müssen wir leben. Es liegt an den Interessenvertretungen und Gewerkschaften, sich aktiv daran zu beteiligen, die Digitalisierung als Chance für die arbeitenden Menschen zu gestalten. Grundsätzlich gilt es, neue Flexibilitätskompromisse zu verhandeln, die sowohl den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt wie auch den familiären und gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten Rechnung tragen. Die neuen Erkenntnisse müssen dazu in Zukunftsüberlegungen eingebunden werden. Auch deshalb, weil die Politik vehement für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes eintritt.

Allerdings ist Flexibilisierung nicht mit Rund um die Uhr zur Verfügung stehen zu verwechseln. Die klare Trennung zwischen Arbeits- und Freizeit müssen neu abgehandelt werden. In puncto Datenschutz braucht es durchsetzungsstarke Regelungen im Bereich der unabhängigen Kontrollbefugnisse und der Arbeitnehmer*innenmitbestimmung durch den Betriebsrat, die Personalvertretung und Gewerkschaft. Darüber hinaus bedarf es aber auch einer rechtskonformen Technikgestaltung, die möglichst wenige personenbezogene Daten entstehen lässt.

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