Wer einen Teilzeitposten annimmt, sollte sich der Auswirkungen auf die Alterspension bewusst sein. Aber alle jene, denen Work-Life-Balance wichtig ist, die ein zweites Standbein haben oder vielleicht ohnehin nicht mehr mit einer ernstzunehmenden staatlichen Alterspension rechnen, wollen völlig zurecht
weniger als 45 oder 40 Stunden arbeiten.

Es ist illegitim Jobs anzubieten, die per se überfordern. Im Krisenzentrum ist die Arbeitsbelastung derart hoch, dass diese oft nur Teilzeit „auszuhalten“ ist. Aus diesem Grund in Krisenzentren Teilzeitposten zu forcieren, darf als hoch problematisch erachtet werden. Schließlich deutet es darauf hin, dass 30 Stunden genauso belasten wie ein angemessen fordernder und entsprechend bezahlter Vollzeitposten.

Der Wunsch nach vielfältigen Teilzeitoptionen ist groß und – aus gewerkschaftlicher Sicht unter Vorbehalt der obgenannten Aspekte – durchwegs unterstützenswert! Durch die aktuelle Personalkrise eröffnen sich neue Gestaltungsmöglichkeiten und Chancen, die genutzt werden sollten.

Beim Einsatz von Teilzeitkräften in einer Einrichtung gibt es mehr Personen, die bei Krankenständen einspringen können. Oftmals haben sie größere Freiräume im Dienstplan und dadurch überhaupt die Möglichkeit und nötige Energiereserve, um in einer Krise auszuhelfen. Erwähnenswert ist ferner, dass Überschneidungen von Urlauben selbst in Wohngemeinschaften möglich werden, wenn dort fünf statt vier Sozialpädagog:innen arbeiten.

Freilich setzt all das, wie immer im Wechseldienst, eine gewisse Flexibilität voraus. Von beiden Seiten. Die Bediensteten haben Schwankungen der zu leistenden Dienste im Jahresverlauf hinzunehmen. Die Dienstgeberin sieht sich manchmal mit nicht abbaubaren Mehrstunden konfrontiert und täte gut
daran, deren Auszahlung zu akzeptieren.

Je mehr Teilzeitkräfte, desto weniger Vollzeitkräfte, d.h. desto weniger Bedienstete die Überstunden leisten dürfen. Die Last sollte sich dennoch fair zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften verteilen. Hier ist wahrscheinlich auch ein Umdenken der Legislative gefordert. Schutzbestimmungen für Teilzeit sind wichtig, es darf keinesfalls eine Umgehung von Vollanstellungen sein. Eine Anpassung an die Bedürfnisse der heutigen Zeit sollte es dennoch geben.

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