Zur Gehaltsdifferenz zwischen den SozialarbeiterInnen des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe des Magistrats und jenen, die beim Land Tirol angestellt sind: Wie im kurzen Artikel in der letzten ZPV – Zeitung dargestellt, kommt es (auch) aufgrund des hohen Gehaltsunterschiedes zwischen den SozialarbeiterInnen des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe des Magistrats und den SozialarbeiterInnen, die beim Land oder in der Privatwirtschaft  angestellt sind, dazu, dass viele SozialarbeiterInnen unser Amt verlassen und entweder einen Job in der Privatwirtschaft suchen oder eben „zum Land gehen“ (so wie bei uns vor kurzem passiert) – bzw. bewerben sich die KollegInnenn erst gar nicht bei uns.

Zur Gehaltsdifferenz

Eine Sozialarbeiterin, die bei uns neu zu arbeiten beginnt, erhält den Schemabezug Entlohnungsgruppe: Angestellte NEU, b, Gehaltsstufe 4: 2076,30 Euro sowie die  allgemeine Zulage 307,10 Euro +  Verwaltungsdienstzulage 180 Euro +  Belastungszulage 150,94 Euro + Außendienstzulage 62,65 Euro = 2776,99 Euro

Eine Sozialarbeiterin, die beim Land neu zu arbeiten beginnt, erhält (unseren Informationen nach) einen Pauschalbetrag von 3184,59 Euro (Entlohnungsklasse 13) –  ohne Zulage. Dies allein ergibt eine Differenz zu Gunsten der Bediensteten des Landes in der Höhe von 407, 6 Euro!.

Die notwendige Anpassung des Gehalts der KollegInnen bei uns an die Entlohnung der KollegInnen des Landes wurde seitens der DPV 8 erneut konkret angegangen. Die Frau Magistratsdirektorin, Frau Mag. Gabriele  Herlitschka, teilte vor kurzem (der Obfraustellvertreterin der DPV 8) mit, „dass das Personalamt bei Prüfung der offiziellen Gehaltstabellen vom Land und SWÖ – KV (nach Eingang des Antrags der ZPV) angeblich weit nicht auf diese Differenz gekommen sei“.

Folgen

Dieses Jahr haben 8 von 25 SozialarbeiterInnen das Amt verlassen (2 davon wg. Mutterschutz (Karenzurlaub). Die Akten der ausscheidenden KollegInnen werden an die Verbleibenden übergeben – nach Eintreten der neuen KollegInnen werden diese erneut übergeben, etc.. Wie soll so ein kontinuierliches Arbeiten mit Familien, die den Bedürfnissen der minderjährigen Kinder nicht nachkommen können, möglich sein?

In dieser quasi ständigen Übergabesituation besteht die Gefahr, dass eine gefährdende Situation nicht rechtzeitig erkannt oder auf diese nicht rechtzeitig reagiert werden kann und dadurch minderjährige Kinder zu Schaden kommen. Wer wird dann dafür die Verantwortung tragen?

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