Wieviel Urlaub darf ich mir auf einmal nehmen? Und kann ich Urlaubsstunden und Zeitausgleich kombinieren?
Wieviel Urlaub darf ich mir auf einmal nehmen?
MitarbeiterInnen haben Anspruch, mindestens die Hälfte des jährlich zustehenden Erholungsurlaubs ungeteilt zu verbrauchen, soweit nicht dienstliche Gründe dagegen sprechen. Das bedeutet, dass bei einem Anspruch von z.B. 200 Stunden zumindest 100 Stunden in einem konsumiert werden können – bei bereits höherem Kontingent daher entsprechend mehr. Wichtig ist es, den Urlaub rechtzeitig nachweislich (Drucksorte AD 1129C bzw. im SES) zu beantragen. Vertretungsregelungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes müssen sichergestellt werden.
Kann ich Urlaubsstunden und Zeitausgleich kombinieren?
Ja, kannst du; das Kombinieren von Urlaubs- und Gleitzeitstunden ist möglich. Der Verbrauch des Erholungsurlaubes ist im Gegensatz zum Gleitzeitguthaben grundsätzlich nur tageweise zulässig. Das bedeutet, dass Urlaubsstunden und Gleitzeitstunden nur dann kombiniert werden können, wenn sie zusammengerechnet einen ganzen Urlaubstag je nach Beschäftigungsausmaß ergeben (z. B.: vier Urlaubsstunden und vier Gleitzeitstunden ergeben acht Stunden = ein Urlaubstag bei Vollbeschäftigung). Es können auch ganze Urlaubstage und ganze Gleitzeittage gemeinsam konsumiert werden: Drei Urlaubstage und zwei Gleitzeittage ergeben hierbei z. B. eine Woche Erholungsurlaub.
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