Unter der „Corona-Info Intern“ gibt es bei den FAQ unter dem Punkt 6 „Verpflichtung von Bediensteten zur Kinderbetreuung“ eine wichtige Information:

Für das Schuljahr 2021/2022 darf in Summe das Gesamtausmaß der Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung von maximal 4 Wochen nicht überschritten werden.

Link:  Wien Intern Live – FAQ Dienstrecht – MPRGDL (magwien.gv.at)

Im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten und Schulen (oder Teilen von diesen) aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen kann für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von neuerlich maximal 4 Wochen gewährt werden. Diese Maßnahme gilt bis 30. Juni 2022.

Bei diesen Dienstfreistellungen sind sowohl die Unterbrechung wie auch der tageweise Verbrauch zulässig.

Die Frage der Entgeltfortzahlung von einzelverrechneten Nebengebühren/Vergütungen bei Quarantäne, Dienstfreistellung, Dienstleistungsverzicht gibt es als übersichtlichen Raster ebenfalls bei der Stadt Wien „Corona Info Intern“.

Link: Übersicht Entgeltfortzahlung Coronavirus für Dienststellen

Der Raster hier zum Download.

 

 

 

 

 

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