Urlaub und Feiertage

Immer wieder fallen gesetzliche Feiertage auf einen Samstag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es hier passieren, dass das Ausmaß des Erholungsurlaubes um bis zu acht Stunden erhöht wird. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Wenn deine Arbeitszeit auf fünf Tage verteilt ist und du den Samstag regelmäßig dienstfrei hast
  • Wenn der gesetzliche Feiertag nach Urlaubsantrit auf einen Samstag fällt
  • Wenn du im Zusammenhang mit dem Samstag einen Erholungsurlaub im Ausmaß von mindestens fünf Arbeitstagen verbrauchst

Dies gilt sinngemäß auch, wenn der/die Bedienstete regelmäßig an einem anderen Werktag als Samstag dienstfrei hat. Die Regelung tritt nicht in Kraft, wenn man Urlaubstage und Tage aus Freizeitguthaben mischt, also zum Beispiel vier Urlaubstage und ein Tag Freizeit aus dem Gleitzeitguthaben!

Wenn du noch Fragen hast, ruf uns an unter 01 4000 838 67.

Foto von freepik

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