Dienstrechtsnovelle 2015 – Urlaubsanspruch

Das Ausmaß des Urlaubsanspruchs wird seit heuer (rückwirkend ab August) neu geregelt.

Generell beträgt der Urlaubsanspruch 200 Stunden (umgerechnet 25 Tage).

Die weitere Berechnung erfolgt nicht mehr nach der Dauer der Dienstzugehörigkeit, sondern nach Lebensjahren. Davon betroffen sind jene KollegInnen, die im laufenden Kalenderjahr das entsprechende Alter erreichen.

Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf BeamtInnen und Vertragsbedienstete bei Vollzeitverpflichtung und einer 5-Tageswoche

Ab dem 33.Lj…………. 216 Stunden (Das sind nach der alten Berechnung 5 Wochen + 2Tage)
Ab dem 43.Lj…………. 240 Stunden (Das sind nach der alten Berechnung 6 Wochen)
Ab dem 57.Lj…………. 264 Stunden (Das sind nach der alten Berechnung 6 Wochen + 3Tage)
Ab dem 60.Lj…………. 280 Stunden (Das sind nach der alten Berechnung 7 Wochen)

Es gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2020 für Personen, die nach der alten Regelung günstiger gestellt werden als nach der neuen Regelung. Damit ist klargestellt, dass bereits erworbene höhere Urlaubsansprüche erhalten bleiben und es so nur zu Verbesserungen und nicht zu Verschlechterungen kommen kann.

KIV-Aussendung Wiener Schulen – Wartung & Service

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