Die sich verändernden Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen haben entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit. Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft die Arbeit, die Arbeitsbedingungen und die Freizeit organisiert, sollte eine Quelle der Gesundheit und nicht der Krankheit sein.

Auch Gemeindebedienstete können es sich nicht aussuchen, wann, wie oft und wie lange sie krank werden. Wo wirklich gehäuft und „besorgniserregend“ Krankenstände in einer Dienststelle auftauchen, empfiehlt sich statt individueller Kontrolle und Disziplinierung eine Analyse der Arbeitsbedingungen und -abläufe sowie des Betriebsklimas.

Vor allem die besonderen Anforderungen, denen Kolleg*innen, die direkt am Menschen arbeiten, ausgesetzt sind, werden sowohl bei der Entlohnung als auch bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt. Vielen Beschäftigten in der Pflege, in den Krankenhäusern und vor allem in den elementarpädagogischen Einrichtungen (Kindergärten) fehlt es an finanzieller Anerkennung – und viele (eigentlich fast alle) erhalten von unserer Dienstgeberin keinerlei Unterstützung bei der Verarbeitung von psychisch belastenden Erlebnissen.

Deshalb:

  • Rassismus, Sexismus, Mobbing, unterlassene Fürsorgepflicht in Krisen-situationen und gezielte Unterdrückung und Abhängigkeitsschaffung durch Vorgesetzte muss dienstrechtliche Konsequenzen haben
  • 5 Gesundheitstage in der Dienstzeit jährlich für alle Mitarbeiter*innen der Stadt für einschlägige Therapien oder Fortbildungen
  • Psychische Gesundheit als Arbeitsressource anerkennen
  • Freizeit muss unantastbar bleiben – Planungssicherheit für Dienstpläne
  • Die Personalbedarfsberechnung muss in allen Bereichen der Stadt Wien neu evaluiert
  • Die Fehlzeitenberechnung (Krankenstand, Urlaub, Fortbildung, Schwangerschaft usw.) muss überholt werden
  • Effizientes und lückenloses Recruiting. Nachbesetzungen und Personalaufstockungen sofort und nicht erst in drei oder sechs Monaten und ohne interimistische Lösungen
  • Niederschwellige gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie die Anschaffung von gesundheitsgerechten und adäquaten Arbeitsmitteln, anbieten und umsetzen
  • Arbeit darf nicht krank machen: Regelmäßige Kontrollen von Arbeitsmediziner*innen
  • Regelmäßige Möglichkeit zur professionellen Psychohygiene für Mitarbeiter*innen, die häufig belastenden Situationen ausgesetzt sind

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