In vielen Bereichen wäre eine flexiblere Handhabung der Arbeitszeit sowohl im Interesse des Dienstbetriebes als auch im Interesse der Bediensteten wünschenswert – wichtig ist aber die Berücksichtigung der sozialen Interessen der Arbeitnehmer*innen. Eine einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit durch die Dienstgeberin lehnen wir ab. Flexibilisierung muss auf Gegenseitigkeit beruhen.

Die Erfahrung bei der Stadt Wien zeigt allerdings, dass der verstärkte Druck seitens des Managements immer mehr die Rechte der Beschäftigten einschränkt. Die Akzeptanz einer flexiblen Arbeitszeit wird entscheidend durch eine Interessensabwägung beeinflusst und diese kann nur durch abgesicherte Rechte auf Mitwirkung und Gestaltung der Arbeitszeit durch die Beschäftigten erreicht werden.

Flexibilisierung der Arbeitszeit kann außerdem kein Ausgleich für zu wenig Personal sein, denn bei zu geringen Ressourcen wird die Flexibilisierung zu einer großen Belastung für die Beschäftigten. Finanzielle Verluste bei Einführung von Arbeitszeitmodellen lehnen wir ab, ebenso wie geteilte Dienste (Fensterdienste), Arbeit auf Abruf und Ähnliches – selbst dann, wenn sie für einzelne Bedienstete im Augenblick nützlich erscheinen.

Wir brauchen eine offene Haltung und eine sozialpartnerschaftliche Herangehensweise zu Lösungsansätzen wie:

  • Vertrauensarbeitszeit wie Homeoffice
  • Weg von der Fünf-Tage-Woche hin zur individuellen Lagerung der Arbeitszeit und Vier-Tage-Woche
  • Rechtsanspruch auf Altersteilzeit
  • Rechtsanspruch auf individuelle Lagerung der Arbeitszeit bei Elternteilzeit
  • Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich: 32 Wochenstunden in Vollzeit plus 4×30 Minuten bezahlte Mittagspause.
  • Neuberechnung der Arbeitszeit hinsichtlich Pensionsanspruchs: In Berufsgruppen wie Pflege oder Bildung und Soziales müssen künftig 12 Arbeitsmonate mit dem Wert von 14 auf das Pensionsalterskonto verbucht werden.

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